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Ratgeber · Für Vereine und Verbände

Delegierten­versammlung organisieren

Grössere Vereine und Verbände stimmen oft nicht mit allen Mitgliedern ab. Sie wählen Delegierte, die an der Delegiertenversammlung für ihre Sektion oder ihren Kantonalverband entscheiden. Damit die Beschlüsse gültig sind und der Tag ruhig abläuft, braucht es klare Regeln in den Statuten und eine gute Vorbereitung. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf von der Terminwahl bis zum Protokoll.

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Was eine Delegierten­versammlung ist

Die Delegiertenversammlung übernimmt die Aufgaben, die sonst die Mitgliederversammlung hat. Sie genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung, wählt den Vorstand und entscheidet über Anträge und Statutenänderungen. Die Delegierten vertreten die Mitglieder ihrer Sektion, ihres Kantonalverbands oder ihrer Mitgliedorganisation.

Im Schweizer Vereinsrecht ist die Versammlung der Mitglieder das oberste Organ (Art. 64 ZGB). Eine Delegiertenversammlung nennt das Gesetz nicht. Grundlage sind deshalb die Statuten. Sie regeln, wer delegiert wird, wie viele Stimmen eine Sektion hat und welche Geschäfte an die Delegiertenversammlung gehen.

Was in den Statuten geregelt sein sollte

Fehlt eine Regel, gilt das Gesetz. Beschlüsse fallen dann mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen (Art. 67 Abs. 2 ZGB). Über Geschäfte, die nicht angekündigt waren, darf nur beschlossen werden, wenn die Statuten das ausdrücklich erlauben (Art. 67 Abs. 3 ZGB).

Ein Beschluss, der Gesetz oder Statuten verletzt, kann von einem Mitglied, das nicht zugestimmt hat, innert eines Monats angefochten werden (Art. 75 ZGB). Bei einer konkreten Rechtsfrage hilft der Blick in die eigenen Statuten oder eine Fachstelle für Vereine.

  • wie viele Delegierte jede Sektion stellt, zum Beispiel nach Mitgliederzahl
  • wer die Delegierten wählt und für wie lange
  • ob Stellvertretungen erlaubt sind
  • wie und mit welcher Frist eingeladen wird
  • bis wann Anträge eingereicht werden müssen
  • welche Mehrheiten gelten, etwa für Statutenänderungen
  • ob die Versammlung hybrid stattfinden darf

Zeitplan, rückwärts vom Versammlungs­tag

Vom Datum bis zum Protokoll: die wichtigsten Schritte und wie viel Vorlauf sie brauchen.

  1. 9 bis 12 Monate vorher

    Datum festlegen, Raum reservieren, Budget klären.

  2. 4 bis 6 Monate vorher

    Sektionen um die Meldung ihrer Delegierten bitten, Frist für Anträge bekannt geben.

  3. 2 bis 3 Monate vorher

    Programm, Referate und Gäste festlegen, Technik und Verpflegung mit der Location besprechen.

  4. Gemäss Statuten, oft drei bis vier Wochen vorher

    Einladung mit Traktandenliste und Unterlagen versenden.

  5. 1 bis 2 Wochen vorher

    Präsenzliste, Stimmkarten und Namensschilder vorbereiten, Ablauf mit der Versammlungsleitung durchgehen.

  6. Am Vortag oder am Morgen

    Technikprobe mit Präsentationen, Mikrofonen und Abstimmungssystem.

  7. Nach der Versammlung

    Protokoll erstellen, genehmigen lassen und den Sektionen zustellen.

Einladung und Traktanden­liste

Die Einladung nennt Datum, Beginn, Ort und alle Geschäfte, über die entschieden werden soll. Wahlen, Budget und Statutenänderungen gehören einzeln auf die Traktandenliste, Statutenänderungen mit dem genauen Wortlaut. Jahresrechnung, Revisionsbericht und Budget legen Sie bei oder stellen sie online bereit.

Eine Vorlage mit Einladung, Traktandenliste und Ablaufplan finden Sie im Ratgeber zur Traktandenliste, als Word-Datei zum Herunterladen.

Traktandenliste: Vorlage herunterladen ↗
Teilnehmende arbeiten gemeinsam an Unterlagen während einer Konferenz im Eventforum Bern

Am Versammlungs­tag

Sechs Punkte entscheiden, ob die Versammlung ruhig und rechtlich sauber abläuft.

Teilnehmende beim Check-in am Empfang einer Veranstaltung im Eventforum Bern

Akkreditierung

Die Delegierten melden sich am Empfang, erhalten Stimmkarte und Unterlagen und werden auf der Präsenzliste abgehakt. Planen Sie genug Personal und Platz im Eingangsbereich ein, damit sich vor Beginn keine lange Schlange bildet.

Beschluss­fähigkeit

Zu Beginn stellt die Versammlungsleitung fest, wie viele Delegierte und Stimmen anwesend sind. Die Zahl gehört ins Protokoll.

Stimmen­zählende

Sie werden zu Beginn gewählt. In grossen Sälen braucht es mehrere, am besten eine Person pro Sitzblock.

Wortmeldungen

Wer spricht, geht ans Saalmikrofon oder erhält ein Funkmikrofon. So hören alle die Voten, und das Protokoll kann sie zuordnen.

Abstimmungen und Wahlen

Offene Abstimmungen mit Stimmkarten gehen am schnellsten. Geheime Wahlen brauchen Wahlzettel, Urnen und Zeit für die Auszählung. Ein elektronisches Abstimmungssystem spart Zeit, wenn es vorher mit allen Geräten getestet wurde.

Protokoll

Es hält mindestens Präsenz, Anträge, Abstimmungsergebnisse und Wahlen fest. Eine Tonaufnahme hilft beim Prüfen, sofern die Teilnehmenden vorher informiert sind.

Kongresshalle Bern mit Konzertbestuhlung für 380 Personen, Bühne und 4K-LED-Wand

Raum und Technik

  • Reihenbestuhlung bietet am meisten Plätze. Brauchen die Delegierten Tische für Unterlagen oder Laptops, sinkt die Kapazität deutlich.
  • Sitzen die Delegierten nach Sektionen, zählen die Stimmenzählenden schneller. Gäste erhalten eigene Reihen.
  • Ein Podium für Präsidium und Protokoll, ein Rednerpult für Referate und mindestens zwei Saalmikrofone für Wortmeldungen.
  • Traktanden, Anträge und Ergebnisse gut lesbar projizieren, auch für die letzte Reihe.
  • Bei mehrsprachigen Verbänden Simultandolmetschen mit Kabinen und Empfängern, Präsentationen in beiden Sprachen.
  • Ein Foyer für Akkreditierung, Pausen und Apéro, nahe beim Saal.
Bestuhlungsarten mit Platzbedarf ansehen ↗

Checkliste für Ihre Delegierten­versammlung

Zum Abhaken in der Vorbereitung, vom Statutencheck bis zum Apéro.

  • Statuten auf Delegiertenzahl, Fristen und Mehrheiten geprüft

  • Datum festgelegt und Raum reserviert

  • Delegierte aller Sektionen gemeldet

  • Antragsfrist kommuniziert

  • Einladung mit Traktandenliste und Unterlagen fristgerecht versandt

  • Präsenzliste, Stimmkarten, Wahlzettel und Namensschilder bereit

  • Ablauf mit Zeitbudget pro Traktandum erstellt

  • Technikprobe mit Präsentationen, Mikrofonen und Abstimmungssystem gemacht

  • Protokollführung und Stimmenzählende bestimmt

  • Verpflegung und Apéro bestellt

Delegierten­versammlung im Eventforum Bern

Im Eventforum Bern finden General- und Delegiertenversammlungen von Verbänden und Vereinen statt. Der Plenarsaal bietet bis zu 380 Plätze in Reihen oder 128 Plätze an Tischen, zwei 4K-LED-Wände, Mikrofone für Wortmeldungen und eine fest installierte Dolmetscheranlage. Akkreditierung und Apéro finden im Foyer auf derselben Ebene statt.

Mehr dazu auf der Seite Generalversammlung und Delegiertenversammlung in Bern. Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden eine individuelle Offerte.

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Parkhaus in der Nähe des Eventforum Bern für die Anreise mit dem Auto
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BLS-Zug am Bahnhof – Anreise mit dem Zug zum Eventforum Bern
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Gebäude des Eventforum Bern mit Fahnen an der Fassade

Häufige Fragen zur Delegierten­versammlung

Das legen die Statuten fest. Häufig stellt jede Sektion eine Grundzahl und je nach Mitgliederzahl weitere Delegierte. Die Verteilung sollte nachvollziehbar sein und vor der Einladung feststehen.

Das Vereinsrecht verlangt keine. Viele Statuten setzen aber ein Quorum fest, etwa für Statutenänderungen. Stellen Sie die Beschlussfähigkeit zu Beginn fest und halten Sie sie im Protokoll fest.

Nur wenn die Statuten das ausdrücklich erlauben (Art. 67 Abs. 3 ZGB). Unter «Verschiedenes» werden deshalb in der Regel keine Beschlüsse gefasst.

Eine Versammlung ausserhalb des ordentlichen Rhythmus, zum Beispiel für dringende Wahlen oder eine Statutenänderung. Wer sie einberufen kann und mit welcher Frist, regeln die Statuten. Im Verein muss der Vorstand eine Versammlung einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt (Art. 64 Abs. 3 ZGB).

Das hängt von den Statuten ab. Technisch braucht es eine Übertragung in Bild und Ton und ein Verfahren, mit dem online Teilnehmende identifiziert werden und abstimmen können. Für Aktiengesellschaften regelt das Obligationenrecht hybride und virtuelle Generalversammlungen seit 2023 (Art. 701c ff. OR).

Der statutarische Teil dauert je nach Geschäften ein bis drei Stunden. Mit Referat, Pause und Apéro sollten Sie einen halben Tag einplanen. Ein Zeitbudget pro Traktandum hilft der Versammlungsleitung, im Plan zu bleiben.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, massgebend sind Gesetz und Statuten.

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